Beschreibung
- Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, alle Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen.
- Die UVV stellt für jedes Unternehmen also eine verbindliche Pflicht zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Wer der so genannten Unfallverhütungsvorschrift ( UVV ) nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
- SCHNELLE hat die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihre Arbeitsmittel den gesetzlichen Vorschriften der UVV entsprechen.
- Traversen
- Ladegabel
- Greifer
- Kübel
- Zangen u. Klemmen
Spezifikation
- Arbeitsmittel
- Lastenaufnahmemittel